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Corona-Schutzmaßnahmen

Auf Basis der Corona-Schutzregelungen der Stadt Köln für den Kontaktsport in Innenräumen haben wir im Training einige Maßnahmen die für den Besuch des Traiings gelten.

Bitte haltet euren persönlichen Nachweis (Impfpass, Ärztliches Attest oder Testnachweis) während des Trainings bereit.

Alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, müssen einen negativen Antigen-Schnelltests vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden - oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist.

 

Schüler*innen gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.

 

Beim Training kann das Testerfordernis auch durch einen gemeinsam beaufsichtigen Selbsttest erfüllt werden.

Mitzubringen sind neben dem entsprechenden Nachweis ein Personalausweis, ein Reisepass oder eine sonstiger Identifikationsnachweis. Alternativ kann auch eine Kopie des Impf- oder Genesenennachweises beim Trainer hinterlegt werden.*

Ohne entsprechenden Nachweis darf niemand das Training besuchen.

Trainingsinteressenten müssen vor Trainingsbeginn einen 2G-Nachweis mit aktuellem negativen Schnelltest vorzeigen oder in Kopie zuschicken.*

Vor Trainingsbeginn sollen alle die an der Trainingsveranstaltung teilnehmen die Hände mit dafür bereitgestellten Hände-Desinfektionsmittel desinfizieren.

Die Teilnahme mit mindestns einem typischen Corona-Symptom ist ausgeschlossen.

 

*Die Kopien der Impf-, Genesenen- oder Negativtestnachweise werden für die Dauer der Teilnahme im Training zur Vorlage eventueller amtlicher Überprüfungen zur Einhaltung der Corona-Schutzverordnung Datensicher aufbewahrt und danach vernichtet.

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2G+

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Test Results 2.png

Geimpft:

Entweder den gelben Impfpass, den QR Code vom Impfarzt oder Digital z.B. auf der CovPass APP. Als vollständig geimpft gilt wer die 2. Impfung erhalten hat.

Zusätzlich muss ein negativer Antigen-Schnelltest vorlegt werden, der nicht älter ist als 24 Stunden - oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist.

Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test. Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind. Darüber hinaus können Testungen nunmehr auch „vor Ort“ unter Aufsicht vorgenommen werden.

Siehe Pressemitteilung vom 22.01.2022 der Landesregierung NRW.

Genesen:

Als Nachweis einer überstandenen Corona-Infektion gilt laut NRW-Gesundheitsministerium ein positiver PCR-Test mit dem entsprechenden Datum, das mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen muss. Hilfsweise kann man auch die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation vorlegen.

Zusätzlich muss ein negativer Antigen-Schnelltest vorlegt werden, der nicht älter ist als 24 Stunden - oder einen negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden ist.

Mehr Informationen unter:

Die Hausregeln im Bürgerzentrum Engelshof e.V.

Bitte beachtet beim Aufenthalt im Haus folgende Regeln:

Nach Eintritt in das Bürgerzentrum sind bis zum Verlassen des Hauses in allen öffentlichen Bereichen (z.B. Flure, sanitäre Anlagen) geeignete Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.

Bei allen Veranstaltungen im Bürgerzentrum Engelshof sind die empfohlenen Sicherheitsabstände von 1,5 bis 2 m zwischen Personen zwingend einzuhalten.

Achtet auf die Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln (z.B. Händewaschen, Händedesinfektion, Niesen und Husten in die Armbeuge…)

In allen Räumen ist während und nach der Nutzung durch Öffnen der Fenster für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen.

Personen, die Grippesymptome (Husten, Halsschmerzen, Fieber…) aufweisen, dürfen das Haus – auch bei Tragen von Atemmasken – nicht betreten.

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